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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zwingender Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen, Konstruktionsleistungen sowie Einbau- und Montagearbeiten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem gleichen Kunden.

2. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann als anerkannt, wenn ihrer Geltung durch einen geschäftsführungsberechtigten Vertreter ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

3. Alle Vereinbarungen, die mit dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind vollumfänglich in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

4. Gegenüber dem Kunden schriftlich abgegebene Angebote binden uns innerhalb des folgenden 6-Wochen-Zeitraums für daraufhin erfolgende Bestellungen durch den Kunden. Für etwaige danach erfolgende weitere Bestellungen oder künftige Nachbestellungen sind sie nicht verbindlich. Technische und beschreibende Inhalte von Verkaufsangeboten stellen nur dann Garantiezusagen dar, wenn sie ausdrücklich als “garantiert” bezeichnet sind. Die Urheber – und Verwertungsrechte der in den Verkaufsunterlagen enthaltenen technischen Zeichnungen und Daten werden vollumfänglich zurückbehalten.

5. Eine Bestellung des Kunden gilt für diesen als bindendes Angebot. Innerhalb von 2 Wochen sind wir berechtigt, dieses durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen Als Annahme gilt auch die Lieferung der bestellten Ware an den Kunden oder der für den Kunden erkennbare Beginn der Auftragsausführung innerhalb der 2-Wochen-Frist.

6. Änderungen der in Angeboten verwendeten technischen Daten aufgrund technischen Fortschritts können wir auch nach Erteilen der Auftragsbestätigung noch vornehmen. Ebenso dürfen wir gleichwertige oder wert verbessernde Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung vornehmen, wenn hierdurch die Verwendbarkeit der Ware nicht erkennbar beeinträchtigt wird.

7. Es gelten die Preise, die dem Kunden entweder schriftlich lt. Angebot vor Bestellung genannt wurden (wenn die Bestellung innerhalb einer 6-Wochen-Frist auf die Preisbenennung erfolgt) oder - wenn dieser Fall nicht vorliegt - die dem Kunden in der Auftragsbestätigung mitgeteilten Preise.

8. Die angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine etwaige Umsatzsteuerbefreiung einer Lieferung oder Leistung hat der Kunde nachzuweisen.

9. Für Verpackung, Versand und etwaige Transportversicherung anfallenden Kosten werden zusätzlich in verauslagter oder branchenüblicher Höhe in Rechnung gestellt.

10. Bei einer Lieferung oder Leistung, die - wegen dem Umfang des Auftrags - erst nach längerer Zeit erfolgen kann (wenn darauf in der Auftragsbestätigung hingewiesen wurde), können die angegebenen Preise angemessen angeglichen werden, wenn die Ausführung des Auftrags die Dauer von 6 Wochen überschreitet. Beträgt die sich hieraus ergebende Preiserhöhung mehr als 5 %, so steht dem Kunden ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu.

11. Grundsätzlich erfolgt eine Lieferung nur bei Vorauszahlung oder gegen Nachnahme. Sonstige Zahlungsvereinbarungen sind vorab schriftlich festzulegen.

12. Kundenzahlungen werden – unabhängig von etwaigen Zahlungsbestimmungen - zunächst auf die am längsten fälligen Schulden des Kunden verrechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, werden Zahlungen zunächst auf diese und erst anschließend auf Hauptforderungen angerechnet. Skontoabzug darf nur in Anspruch genommen werden, wenn er in der Rechnung gewährt wird und keine offenen älteren fälligen Forderungen bestehen. Annahme von Schecks erfolgt immer zahlungshalber, Kosten der Einziehung trägt der Kunde

13. Soweit schriftlich keine Zahlungsraten vereinbart wurden, tritt Verzug 12 Tage nach Rechnungsstellung ein. Verzugszinsen werden mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gerechnet. Ein darüber hinausgehender Verzugsschaden kann zusätzlich (unter Anrechnung der Verzugszinsen) geltend gemacht werden.

14. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten zu.

15. Der Kunde kann sich nur auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht jedoch wegen Teilleistungen.

16. Werden nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt (Auskunft einer Bank, Auskunftei oder eines mit dem Kunden in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmens), die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, so können wir nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

17. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie als “verbindlich” schriftlich bestätigt wurden.

18. Der Lauf einer Lieferfrist beginnt nicht vor abschließender Einigung über alle Einzelheiten betreffend die Hauptleistungspflichten des Vertrages. Ist eine Anzahlung vereinbart oder durch uns berechtigt angefordert, kann der Kunde Lieferung nicht vor deren Gutschrift fordern.

19. Ein Liefertermin ist bei Aufträgen ohne Montage eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Ablauf des Termins dem Transporteur übergeben wurde oder - bei fehlender Mitteilung des Lieferorts – dem Kunden Versandbereitschaft angezeigt wurde.

20. Zur Einhaltung eines zugesagten Liefertermins sind wir nur verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits alle ihn treffenden Vertragspflichten erfüllt.

21. Bei Eintritt unvorhergesehener und von uns nicht verschuldeter Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen, Streik, Bezugsschwierigkeiten betreffend wesentliche Zubehörteile) sowie bei höherer Gewalt, verschiebt sich der Liefertermin um die Zeit der Behebung des den Betriebsablauf störenden Ereignisses. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen einer Bestellung. Hier steht uns alternativ das Recht zu, wegen des noch nicht erfüllten Vertragsteiles vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden dann hieraus Rechte erwachsen.

22. Bei Eintritt von Lieferverzug ist der Kunde berechtigt, für jede volle Woche Verzug einen pauschalen Verzugsschadensausgleich in Höhe von 1 % des Lieferwertes zu verlangen - maximal beschränkt auf 10 % des Auftragswertes (und zwar unter Ausschluss weitere Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzuges). Die Beschränkung des Verzugsschadensanspruchs gilt nur, soweit der Lieferverzug nicht auf der Verletzung einer wesentlichen eigenen Vertragspflicht beruht und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und der Verzugsschaden nicht zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden geführt hat.

23. Der Kunde kann während Lieferverzugs nur vom Vertrag zurücktreten, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, auf Anforderung binnen Wochen-Frist zu erklären, ob er nach Fristablauf vom Vertrag zurücktritt, Schadensersatz statt der Leistung bzw. Aufwendungsersatz verlangt oder weiterhin auf Lieferung besteht.

24. Wird die Auftragsabwicklung auf Wunsch des Kunden verzögert, so sind wir berechtigt, nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Frist und nach einer entsprechenden Vorankündigung, über den Auftragsgegenstand anderweitig zu verfügen.

25. Wir sind grundsätzlich zu Teilleistungen berechtigt, wenn der Kunde nicht schon bei Auftragserteilung ein besonderes Interesse an einer einheitlichen Gesamtleistung zum Ausdruck gebracht hatte.

26. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Transporteur auf den Kunden über (auch wenn wir ausnahmsweise Transportkosten tragen). Auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs und zufälliger Verschlechterung geht mit der Übergabe - spätestens jedoch mit Eigentumserwerb durch den Kunden - auf diesen über.

27. Bei Verzögerungen der Auftragsabwicklung wegen Verschulden des Kunden geht die Gefahr ab dem Tage der Anzeige unserer Versandbereitschaft auf den Kunden über.

28. Eine Versicherung des Vertragsgegenstandes gegen Diebstahl/Verlust und Beschädigung/Zerstörung obliegt dem Kunden. Versichert er diesen auf Aufforderung nicht, sind wir berechtigt, dies ab einem Wert der zu versendenden Waren über €2.000,00 für ihn auf seine Kosten zu veranlassen.

29. Unsere Leistungen werden nach dem zur Zeit der Beauftragung geltenden Stand der Technik sowie unter Beachtung der branchenüblichen Sorgfalt erbracht.

30. Der Kunde hat den Vertragsgegenstand innerhalb einer Kalenderwoche nach Erhalt zu untersuchen und festgestellte Mängel innerhalb einer weiteren Woche zu rügen. Bei einer vom Kunden nicht zu vertretenden Versäumnis der Rügefrist verbleibt ihm dennoch allein sein Recht auf Minderung der Gegenleistung oder ein Anspruch auf Schadenersatz (jedoch kein Anspruch auf entgangenen Gewinn).

31. Tritt ein Sach- oder Rechtsmangel (nachstehend: Mangel) auf, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, hat der Kunde nach unserer Wahl (die unter Mitberücksichtigung des Vertragsinteresses des Kunden getroffen wird) Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung.

32. Weitere Voraussetzung unserer Haftung für Mängel ist, dass diese nicht auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstandes, nichtfachkundiger Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte und nicht auf natürlicher Abnutzung bzw. fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung des Vertragsgegenstandes beruhen.

33. Befindet sich der Vertragsgegenstand an einem anderen Ort als dem ursprünglichen Leistungsort hat der Kunde die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen – außer wenn dies wegen seines bestimmungsgemäßen Gebrauchs geschah. Auszutauschende Teile sind an uns zurückzugeben.

34. Bei erfolgloser Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl die vereinbarte Vergütung mindern oder - wenn unsere Pflichtverletzung erheblich ist - vom Vertrag zurückzutreten.

35. Der Kunde kann seine Rechte wegen Sach- und Rechtsmängeln erst geltend machen, wenn er sich selbst vertragsgemäß verhält und insbesondere zur Sicherung seiner Gewährleistungsrechte kein unangemessenes Zurückbehaltungsrecht wegen des vereinbarten Preises ausübt. Für Rechtsmängel wegen fehlender eigener gewerblicher Schutzrechte am Vertragsgegenstand wird nur solche Länder betreffend gehaftet, die der Kunde bei Bestellung benannt hat.

36. Zur Nacherfüllung hat der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Es werden keine Schadensfolgen übernommen, die auf einer nicht rechtzeitigen Schadensanzeige beruhen oder deshalb eingetreten sind, weil zur Vornahme von Mangelbeseitigungsmaßnahmen nicht ausreichende Zeit und Gelegenheit - vom Kunden vertretbar – eingeräumt wurde.

37. In dringenden Fällen - zur Verhinderung unverhältnismäßiger Folgeschäden - hat der Kunde das Recht, den Mangel durch qualifizierte Dritte auf unsere Kosten beseitigen zu lassen.

38. Zu Unrecht erhobene Mängelrügen verpflichten den Kunden, an uns die uns dadurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

39. Rückgriffsansprüche eines Kunden gegen uns bei Weiterlieferung des Vertragsgegenstandes bestehen nur insoweit als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die hier fixierten Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

40. Garantieansprüche verjähren in 24 Monaten ohne Kilometerbegrenzung. Falls die Volkswagen AG oder deren Importeure in einem Land andere Garantiebestimmungen haben, gelten diese auch für die Seikel-Produkte. Bei Lieferung von Ersatzgegenständen und bei Nachbesserungsarbeiten haften wir bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Vertragsgegenstand geltenden Gewährleistungsfrist.

41. Wir haften im Rahmen von Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend: Schadensersatzansprüche) nur für Mängel und Vertragspflichtverletzungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit wir Garantien übernommen haben.

42. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insoweit haften wir nicht für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind (z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden).

43. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden sind beschränkt auf den Rechnungsbetrag des jeweiligen Vertrags.

44. Gegebenenfalls eingreifende zwingende Bestimmungen von Produkthaftungsgesetzen bleiben unberührt.

45. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

46. Wir behalten uns das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zur Zahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, gelieferte Ware (nach Hinweis auf diese Folge) zurückzunehmen (ohne dass wir zuvor vom Vertrag zurücktreten oder dass dies als konkludenter Rücktritt vom Vertrag gilt). Wir sind nach Rücknahme der gelieferten Ware zu deren anderweitigen Verwertung befugt (unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf die offenen Verbindlichkeiten des Kunden).

47. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware die Dauer des Eigentumsvorbehalts sorgfältig zu behandeln und – auf Verlangen - ausreichend gegen Schäden zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung tritt der Besteller bereits jetzt an uns ab.

48. Bei Pfändungen oder sonstigen Engriffen Dritter in den Vertragsgegenstand sind wir unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

49. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags (einschließlich gegebenenfalls berechneter Verbrauchssteuern) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte zustehen (unabhängig davon, ob der Weiterverkauf vor oder nach Verarbeitung erfolgte). Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt (solange er seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt) und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Sind wir allein zur Einziehung der Forderung berechtigt, können wir verlangen, dass der Kunde uns alle abgetretenen Forderungen betreffende Angaben macht (nebst zugehörigen Unterlagen) und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt.

50. Bei Verarbeitung oder Umbildung des gelieferten Vertragsgegenstandes durch den Kunden gilt diese als für uns erfolgt. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des von uns gelieferten Gegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sachen gilt im Übrigen das Gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sachen. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts des von uns gelieferten Gegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns. Erfolgt Lieferung in ein Land, dessen Rechtsordnung das Institut des Eigentumsvorbehalts nicht kennt, gewährt uns der Kunde alle Rechte auszuüben, die wir uns nach dortiger Rechtsordnung am Vertragsgegenstand vorbehalten können

51. Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

52. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Insoweit richtet sich dann der Vertragsinhalt nach den Vorschriften des deutschen Rechts und – wenn die Vertragsleistung in ein ausländisches Rechtsgebiet erfolgte – nach UN-Kaufrecht.

53. Lieferort ist der vom Auftragsnehmer bei Bestellung genannte Ort. Erfüllungsort für die Zahlung ist unser Geschäftssitz.

54. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz

WICHTIG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache sind letztendlich die Version, welche in irgendeinem Rechtsstreit zwischen Auto Seikel, seinen Mitarbeitern oder in Auftrag arbeitenden Dienstleistern und etwaige Kunden herangezogen wird.